Vogt am Freitag: Sorgfaltspflicht

Die «Internet-Initiative» ist das richtige Instrument zur richtigen Zeit. Kolumnist Reto Vogt kann auch Lob verteilen.

Es ist keine zwei Wochen her, seit die Vernehmlassung zur Plattformregulierung endete. An dieser Stelle schrieb ich: «Das vorgelegte Gesetz ist nicht perfekt. Es dürfte durchaus schärfer sein und sich noch besser für den Schutz der Nutzer:innen einsetzen. Aber es ist das Beste, das wir in der aktuellen geopolitischen Situation kriegen können.»

Ähnlich denken wohl auch die Verantwortlichen hinter der «Internet-Initiative», die diese Woche lanciert worden ist. Sie wählen sogar noch drastischere Worte: Der Bundesratsentwurf genüge «in keiner Weise», betonen sie und wollen einen konsequenten Kinder- und Jugendschutz sowie Konsumentenschutz in die Verfassung schreiben.

Doch die Initiative geht nicht nur inhaltlich weiter, sie unterscheidet sich in einem weiteren, entscheidenden Punkt: Die Plattformregulierung verlangt Transparenz. Die Initiative verlangt Handeln. Plattformen müssen nicht nur offenlegen, wie ihre Algorithmen funktionieren – sie müssen aktiv eingreifen, wenn Grundrechte verletzt, Desinformation verbreitet oder demokratische Prozesse manipuliert werden.

Transparenz reicht nicht

Konkret würde die Volksinitiative bei Annahme die Bundesverfassung dahingehend verändern, dass grosse Plattformen, Suchmaschinen und KI-Anbieter vier zentrale Pflichten erfüllen müssen:

  • Menschen vor Grundrechtsverletzungen schützen
  • Gewaltinhalte aktiv verhindern
  • Desinformation und algorithmische Manipulation demokratischer Prozesse begrenzen
  • Die Bevölkerung vor Cyberkriminalität schützen

Bei Verstössen gegen die vier Punkte müssen die Anbieter reagieren, entsprechende Gegenmassnahmen ergreifen und öffentlich darüber Bericht erstatten.

Dass diese Initiative von Nationalrät:innen aller grossen Parteien unterstützt wird – von der SP bis zur SVP – zeigt: Hier geht es nicht um linke Kulturpolitik oder ideologische Grabenkämpfe. Es geht um etwas Grundlegendes: um Rechtsdurchsetzung. Und zwar nicht von neuen Paragraphen, sondern von solchen, die schon heute gelten und breit akzeptiert sind.

Rechtsdurchsetzung auch im Digitalen

Handlungen wie Betrug, Kindesmissbrauch, Verbreitung von Gewaltdarstellung sind offline strafbar, werden aktiv verfolgt und zur Anzeige gebracht. Online gilt das auch, aber nur theoretisch. Praktisch fehlt es an Durchsetzungskraft und -möglichkeit. Meta, Google, TikTok, OpenAI oder X werden aktuell nicht wie Medienunternehmen oder andere Dienstleister zur Verantwortung gezogen.

Die Initiative schafft die Grundlage dafür. Grünen-Nationalrat Gerhard Andrey vergleicht sie im Gespräch mit mir mit der Lärmschutzverordnung: So wie diese vor übermässigem Krach schützt, soll die Initiative vor dem digitalen «Lärm» in sozialen Netzwerken schützen.

Im Kern geht es um etwas Simples: Die Internet-Initiative verlangt von den Tech-Konzernen dasselbe, was für jeden Schweizer Handwerksbetrieb selbstverständlich ist: Sorgfaltspflicht. Wer Dienstleistungen anbietet, muss dafür sorgen, dass dabei kein Schaden entsteht. Und wenn doch, muss er handeln. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Klein, aber nicht machtlos

Gegenargumente wie Zensur oder Freiheitsbeschränkung zählen nicht. Wer behauptet, das Verbot von Kindesmissbrauchsbildern oder die Verfolgung von Betrug im Internet seien Zensur, hat entweder das Konzept von Meinungsfreiheit nicht verstanden oder verteidigt bewusst die Straffreiheit der Plattformen.

Bleibt die Frage, die Skeptiker:innen zu Recht stellen: Kann die Schweiz mit ihren neun Millionen Einwohner:innen überhaupt etwas gegen amerikanische Tech-Giganten ausrichten? Nun, ich finde: Wir sollten es zumindest versuchen. Wer auf dem Schweizer Markt tätig sein will, muss sich an Schweizer Recht halten. Was wie selbstverständlich für Banken, Pharmafirmen und Autohersteller gilt, muss auch für Tech-Konzerne gelten. Und selbst wenn die Plattformen nicht kooperieren wollen: Dann haben wir wenigstens eine rechtliche Grundlage geschaffen, wo heute nur Ohnmacht herrscht.

Wer es versucht, kann verlieren. Wer es nicht versucht, hat schon verloren.

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9 Kommentare

  1. Diese Initiative ist vielleicht gut gemeint, aber sie wäre fatal für unsere direktdemokratische Art, Meinungen kontrovers zu diskutieren. Das Problem sind diffuse Begriffe im Initiativtext wie „Desinformation“ und die Verpflichtung der Plattformen, unter Androhung von hohen Strafen solche Inhalte zu unterdrücken. Niemand kann definieren, was „Desinformation“ ist – oftmals ist es eine Frage des Standpunktes. Auch die Wissenschaft lebt davon, dass Thesen permanent in Frage gestellt und falsifiziert werden. Galileo Galileis heliozentrisches Weltbild wurde damals von den Mächtigen als Desinformation betrachtet. Käme die Internet-Initiative durch, würden seine Theorien wohl auf den Plattformen nicht zugelassen. Zum Selbstschutz und aus Angst vor den drakonischen Strafen würden die Plattformen seine Konten löschen und er würde daran gehindert werden, je wieder ein neues Konto zu eröffnen. Dieses Overblocking führt also dazu, dass auch legitime Meinungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ unterdrückt werden.
    Eine Zensur von Inhalten ist nie der richtige Ansatz. Die Kollateralschäden wären viel zu hoch. Stattdessen sollte man gerade in den Bereichen Kindsmissbrauch und Cyberkriminalität in die Effizienz der Strafverfolgung und vor allem in die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen investieren. Es handelt sich bei solchen Straftaten meist um internationale Phänomene und die aktuellen Verfahren der Rechtshilfe sind einfach viel zu bürokratisch und zu langsam, sodass die Krimninellen oftmals ungeschoren davon kommen. Daran würde die Internet-Initiative rein gar nichts ändern.

    1. Selbstverständlich ist die Grenzen zwischen (gezielter) Desinformation und Meinungen/Thesen oft fliessend. Aber braucht es nicht trotzdem rechtliche Mittel, um offensichtliche Desinformationen (wie sie auf Social Media von vermutlich staatlichen Akteuren zur Beeinflussung der Meinung in anderen Staate) gestreut werden) zu unterbinden?

      1. Die Story von vermuteten fremdstaatlichen Akteuren, welche die öffentliche Meinung beeinflussen, hat sich in der Vergangenheit allzu oft als FUD-Kampagne erwiesen. Gestreut von Kreisen, die am Machterhalt interessiert sind. Beweise blieben sie meist schuldig.

        Es zeugt zudem von einem extrem paternalistischen Weltbild, wenn man seinen Mitbürgern nicht zutraut, sich aus einem Füllhorn von Informationen ihre Meinung selbst zu bilden und ihnen nur noch vorselektierte Nachrichten genehmigen will, die im zeitgeistigen Meinungskorridor bleiben. So erzieht man die Menschen zur Unselbständigkeit. Die Schere im Kopf bzw. die „chilling effects“ bringen sie dazu, sich nicht mehr politisch zu äussern. Das Interesse an der demokratischen Teilhabe sinkt. Das Feld wird Berufspolitikern und Juristen überlassen. Das mag in einer repräsentativen Demokratie noch halbwegs akzeptabel sein, passt aber nicht zu unserer Grassroots-Demokratie.

        Genauso wies es nicht zu unserem bottom-up-Selbstverständnis passt, die Entscheidung, ob etwas Desinformation ist, an zum Overblocking motivierte Plattformen zu delegieren. Eine lebendige Demokratie muss auch grenzwertige oder gar „falsche“ Meinungen aushalten können.

        Bis in die 1980er-Jahren konnte man auf Kurzwelle „Radio Moskau“ hören. Ein reines Propagandamedium der Sowjetunion. Niemand im Westen wäre damals auf die Idee gekommen, einen Störsender zu installieren. Man erachtete die Bürger als mündig genug, mit dem Inhalt der Sendungen (heute würde man das gezielte staatliche Desinformation nennen) umzugehen. Das amerikanische Gegenstück „Radio Free Europe“ wurde hingegen von den Sowjets systematisch gestört, damit ihre Bürger nicht mit, aus Sicht der Mächtigen, schädlichen Inhalten konfrontiert werden. Heute sind wir offenbar wieder an diesem Punkt angelangt – nur dieses Mal im Westen.

        1. Die Radio-Moskau-Analogie hinkt. Damals wussten alle, die einschalteten: Das ist sowjetische Propaganda. Heute ist das Problem nicht, dass Menschen Propaganda hören, sondern dass sie nicht wissen, dass es Propaganda ist.

          Wenn 10’000 Fake-Accounts vor einer Abstimmung koordiniert Deepfakes verbreiten, die aussehen wie Schweizer Behördenmitteilungen – das ist nicht ‚eine andere Meinung‘, das ist Täuschung. Niemand schaltet bewusst ein, um ausländische Desinformation zu konsumieren. Die Algorithmen verstärken sie, ohne dass die Nutzer:innen wissen, woher sie kommt.

          Ihr Argument ‚Menschen sind mündig genug‘ gilt nur, wenn Menschen wissen, was sie konsumieren. Genau das ist heute nicht der Fall. Die Initiative zielt nicht darauf, Meinungen zu verbieten, sondern Täuschung transparent zu machen und zu begrenzen.

          1. Das Problem dieser Initiative ist nicht der Fall mit 10’000 Fake-Accounts sondern es sind die Kollateralschäden, die eine solche Regulierung auslöst. Denn im Initiativtext steht nichts von koordinierten Angriffen mit 10’000 Fake-Accounts. Es steht da lediglich „Desinformation“. Das kann also auch eine einzelne Nachricht einer Privatperson mit 5 Followern sein.

            1. Der Begriff „Desinformation“ ist extrem dehnbar und oft eine Frage des Standpunktes, des Zeitgeistes, der politischen Deutungshoheit oder des Standes der Wissenschaft.

            2. Die Entscheidung, was „Desinformation“ ist, wird den Plattformen überlassen.

            3. Den Betreibern drohen substanzielle Bussen, wenn jemand auf ihrer Plattform „Desinformation“ verbreitet.

            4. Um diesen hohen Bussen zu vermeiden, löschen und sperren die Betreiber lieber zuviel als zu wenig.

            5. Das führt dazu, dass auch absolut legitime Meinungsäusserungen (z.B. Satire oder pointiert vorgebrachte Inhalte) unterdrückt werden (wir alle wissen, dass KI keine Satire versteht).

            6. Führt das zu einer temporären oder längerfristigen Sperrung des Kontos des Betroffenen, kann dies existenzielle Folgen haben.

            Die Gerichte werden also de facto ausgeschaltet und die Plattformen werden unter dem Druck der exorbitanten Bussen zu Scharfrichter und Henker zugleich. Für die Behörden ist das natürlich praktisch, denn obwohl Zensur ausdrücklich verboten ist, kann man durch das Outsourcing die Hände in Unschuld waschen.

            Sollte es tatsächlich einmal zu einem grossangelegten koordinierten Deepfake-Angriff der Russen kommen, können die Behörden immer noch informieren. Dafür beschäftigt allein der Bund inzwischen 400 Kommunikationsfachleute und es gibt genug andere Medien, die das aufgreifen werden.

            Zusammengefasst: Nur wegen potenziellen automatisierten Propaganda-Grossangriffen von fremden Staaten auf Social Media lohnt es sich nicht, unsere Meinungsfreiheit und unsere Demokratie aufs Spiel zu setzen. Die Initiative ist ein trojanisches Pferd, das von einem totalitären, paternalistischen Geist beseelt ist, der nicht zu einem freien Land passt.

          2. Wenn Sie neben Retos Kolumne auch einen Blick in unsere jeweils Dienstags erscheinenden Briefings werfen, finden Sie dort den einen oder anderen mit Quellen belegten Hinweis darauf, dass Desinformationskampagnen in Social Media sowohl stattfinden wie auch wirksam sein können. Auch die sicherheitspolitischen Einschätzungen von NDB und Bundesrat sehen solche Desinformation als reale Bedrohung an.

            Momentan geht es um eine Initiative welche zuerst 100‘000 Unterschriften erhalten und dann von Volk und Ständen angenommen werden muss. Falls es anschliessend zu einer darauf basierenden Gesetzgebung kommt, ist es am Parlament, die nötige Balance zwischen Schutz und Bevormundung zu finden. Und an den Medien, der Öffentlichkeit und Techblogs wie diesem hier, diesen Prozess kritisch zu begleiten.

  2. Herzlichen Dank für den obigen Austausch zum Thema (Internet-Initiative). Auch ich bin der Meinung, dass sowohl offline wie auch online, als gesellschaftliche Räume, Regeln zu Themen wie Grundrechtsverletzungen, Gewalt und Kriminalität benötigen. Obwohl es mich traurig stimmt, da ich lieber eine Welt hätte in der das nicht notwendig wäre. Doch die Welt sieht da leider anders aus. Gewalttaten, Grundrechtsverletzungen und Kriminalität sind präsent offline und online. Aus diesem Grund sollten, meiner Meinung nach, innerhalb von beiden gesellschaftlichen Räumen (online und offline) straftatliche Handlungen klare Konsequenzen haben. Grosse Plattformen, KI- Anbieter und Suchmaschinen müssen als Dienstleistungsanbietende im Cyberraum Verantwortung für ihre Dienstleistungen tragen, wie dies Dienstleistende im physischen Raum auch tun müssen. Sie müssen klare Regeln einhalten mittels denen sie aktiv dafür sorgen, dass durch ihre Dienstleistungen möglichst keine Schäden entstehen und transparent mit Informationen umgehen, dass diese für Ermittlungen weitergeleitet werden können, so wie es auch offline der Fall ist.
    Bezogen auf das Thema Desinformation, finde ich, sprechen Sie Herr Peter Wohlwend einen wichtigen Punkt an. Unter diesem Begriff kann vieles verstanden werden. Was darunter in diesem Zusammenhang genau gemeint ist, müsste klar definiert werden. So wie wir gesetzlich definieren, was wir unter dem Begriff Gewalt, Grundrechtsverletzung, Kriminalität verstehen und welche Taten, welche Konsequenzen mit sich tragen, so müsste es in diesem Zusammenhang auch mit den Begriffen Desinformation, Gewaltanstiftung und Gewaltverherrlichung geschehen. Dadurch kann die Verletzung der freien Meinungsäusserung, als wichtiger Wert unserer Demokratie, erst verhindert werden. Das ist, meiner Meinung nach, eine wichtige Präzisierung der Gesetzgebung zu diesem Thema.

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