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Die “schlechten Gefühle” der IT-Anwälte, oder: der Faktencheck des “Faktenchecks” Teil I


Ich wollte eigentlich einen anderen Aufmachertext schreiben für die ersten Beiträge auf DNIP.


Doch: Zwei IT-Anwälte, denen offenbar viel an einem JA zum eID-Gesetz gelegen ist, haben sich die grosse Mühe gemacht und in vier Teilen meine ersten Text zur eID, den ich vor vier Wochen in der Republik.ch publiziert habe, einem “Faktencheck” zu unterziehen.

Jetzt möchte ich ihnen gerne genausoviel Aufmerksamkeit schenken. Schliesslich geben ja solche Trigger-Texte die besten Blogbeiträge…:-)


Herr Laux und Herr Grasarevic haben also einen sogenannten “Faktencheck” durchgeführt. Genau, “Faktencheck” in Anführungszeichen. Weil: statt meine wirklich niedergeschriebenen Worte im Artikel auf den Wahrheitsgehalt hin zu untersuchen, haben die IT-Anwälte meine vermeintlichen “Absichten” hinter den geschriebenen Sätzen einem Faktencheck unterzogen.

Stets mit Worten wie “Die Autorin suggeriert“…Muss ein cleverer rhetorischer Kniff sein. Doch er ist aus journalistischer Sicht unlauter (aus juristischer Sicht…keine Ahnung. Das darf eine Fachperson gerne in den Kommentare ergänzen).


In den wenigsten Fällen wird wortwörtlich aus meinem Text zitiert.


Ein Vorgeschmack gefällig?

..Mit Blick auf die bisherigen Ausführungen wird sichtbar, dass die Autorin aus einem Gefühl heraus argumentiert. Sie behauptet, der Betrieb basiere auf reinem Vertrauen in den Identitätsprovider…

Für diese Behauptungen führt die Autorin jedoch keinerlei Belege auf. Ein “schlechtes Gefühl” ist kein Beleg.

Blogbeitrag


Das Problem ist: nirgendwo in meinem Text steht etwas von meinen Gefühlen und meinen Absichten…


Und was wirklich ganz witzig ist: Beim in Anführungszeichen gesetzten “schlechten Gefühl” zitieren die IT-Anwälte sogar sich selbst. 🙂


Nun gut, es sind 10 Tage vor der Abstimmung. Und das Befürworter-Lager ist nervös, “schlechte Gefühle” sind da schon mal vorhanden. Um zu verhindern dass mein Text noch weitere Kreise dreht, schiessen also die IT-Anwälte auf den Messenger, meine Person (übrigens schrieb die NZZ in mehreren Artikel dieselben inhaltlichen Punkte und zitierte auch dieselben Experten, doch darüber haben sich die beiden IT-Anwälte nie beschwert. Aber ja, #chamermache.)


tl:dr De facto haben die Anwälte keinen Punkt widerlegt, das sieht man an Sätzen wie “Man kann nicht sagen sagen, das ist kreuzfalsch.” Dennoch versuchen sie mich mit paraphrasierenden Unterstellungen – was ICH GEMEINT haben könnte beim Verfassen des jeweiligen Satzes– zu diskreditieren. Und in manchen Punkten machen sie sogar krasse Falschaussagen, also richtige Fake News. Doch dazu später mehr.


Aber machen wir doch jetzt Stück für Stück konkret nun den Faktencheck zum “Faktencheck”.


Anders als die beiden IT-Anwälte werde ich jedoch wortwörtlich auf die GESCHRIEBENEN Sätze Ihrer Blogbeiträge eingehen.

Teil I:

Dass ein Gesichtsbild “unveränderliche” Merkmale des menschlichen Körpers abbilde, ist aber falsch.”

Blogbeitrag

Nun gut…ich lasse den Satz einfach mal stehen, der ist so falsch, dass er für sich steht.

Ansonsten skandalisiert der Artikel: Fingerabdruck und Iris werden genannt — um diese geht es aber überhaupt nicht bei der E-ID.

Blogbeitrag

ok, schauen wir uns doch an, wie ich das genau im Artikel geschrieben habe:

Denn die Verordnung lässt zu, dass private Anbieter der E-ID in den Besitz von biometrischen Daten der Bürgerinnen gelangen. Das sind unveränderliche Merkmale des menschlichen Körpers wie Fingerabdruck, Iris oder, WIE IN DIESEM FALL, das Gesichtsbild.”

Republik.ch

Es wird klar, dass ich erst eine Definition der biometrischen Merkmale mache und dann referenziere wie das im Fall der BG eID sein wird. “WIE IN DIESEM FALL, das Gesichtsbild”.

Jetzt kommt ein weiteres schönes Beispiel von absolut böser Unterstellung und Derailing-Methode:

Die Autorin verschweigt, dass die Nutzung des Gesichtsbilds nur dann erfolgt, wenn die Nutzerin ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Art. 6 Abs. 2 lit. c BGEID verlangt stets die Zustimmung der Nutzerin. Stattdessen heisst es bereits auf der ersten Zeile des Beitrags: “Biometrische Daten in den Händen von Privaten”. Als ob dies ein unabwendbarer Automatismus des BGEID wäre (was nicht der Fall ist).”

Blogbeitrag.ch

Wer redet da von Automatismus? Herr Laux unterstellt mir also dass ich durch diese AUSLASSUNG der expliziten Zustimmung suggeriere, Lena Fischers Gesichtsbild würde vom fedpol einfach an SwissSign weitergeleitet werden ohne Fischers ausdrücklichen Willen.

Das Problem ist: sowas schreibe ich nirgends.

Im Gegenteil. In meinem Republik-Artikel steht:

“Lena Fischer möchte eine staatliche E-ID. Sie wendet sich an den Identitätsprovider ihres Vertrauens, in unserem Beispiel Swiss Sign”

Republik.ch

Ich schreibe also dass die Bürgerin Lena Fischer eine eID will und gehe jetzt mal stillschweigend davon aus, dass sie sicherlich auch die Zustimmung für die erforderlichen Identitätsdaten dazu geben wird.

Und jetzt kommt mein Favorit, die absolute FAKE NEWS:

Der Artikel stellt die Abläufe so dar, dass bei jedem Verifikationsvorgang stets auch das Gesichtsbild geprüft wird. Bereits aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass das Gesichtbild nur für das Sicherheitslevel “hoch” geprüft werden wird. Die Art der Schilderung macht den Beitrag ungenau. Ungenauigkeit ist ein Qualitätsmangel.

Blogbeitrag

Das ist komplett falsch. Fake News.

Herr Laux, Sie müssen schon besser recherchieren und nicht einfach Dinge annehmen. Der Unterschied ist dieser: Ich habe einen Wissensvorsprung, weil ich eben Dokumente der Begleitgruppe habe rund um die konkrete Umsetzung des BG eID, die Ihnen leider fehlen.

So schreibt es Sonja Margelist, stellvertretende Informationschefin Bundesamt für Justiz. Das hab ich im O-Ton erhalten und auch schriftlich. So wird es in der Verordnung stehen.

Ach ja, hier steht es auch nochmals ganz deutlich:

Sonja Margelist, stellvertretende Informationschefin Bundesamt für Justiz

Also wird das Gesichtsbild auch für die Verifikation mitgeliefert.

Spätestens hier ist klar: Ein Korrigenda von Herrn Laux wäre überfällig. Denn seine ganze These gegen meinen Artikel fusst auf einer Falschannahme und bricht nun in sich zusammen.

Und jetzt kommts noch besser. Laux schreibt:

Warum spreche ich von “falsch” und nicht bloss von “ungenau”? Begründung: Die Autorin hätte sich fragen und darlegen müssen, dass nach derzeitigen Schätzungen nur etwa in 2-3% der Fälle ein Gesichtsbild verlangt werden wird.

Blogbeitrag

Herr Laux behauptet also meine Aussagen seien falsch um im nächsten Satz zugegeben dass sie eben doch richtig sind, weil er zugibt, dass ein Gesichtsbild verlangt wird. Ob 2-3% oder 7-10 % ist reine Spekulation.

Und jetzt wo dank meinem Faktenhinweis Herr Laux weiss, dass auch bei Sicherheitsstufe “substanziell” Gesichtsbilder verlangt werden, und die Zahl der weitergeleiteten Gesichtsbilder noch viel höher ausfallen wird, als er bisher angenommen hat, könnte er auch diesen Satz um ein Korrigenda updaten.

🙂

Fakt ist: die Gesichtsdaten bleiben in gewissen Fällen beim IdP. Dass kann auch Herr Laux nicht wegbloggen….

Aber ich seh schon: die Fakten alleine genügen nicht, Sie versuchen also mich mit emotionalen Ausdrücken zu diskreditieren:

“Die Autorin übertreibt. Und mit dem Begriff der biometrischen Daten beabsichtigt sie ganz offensichtlich zu skandalisieren.”

Blogbeitrag

Ja eben, was ich “beabsichtige” ist irrelevant für die Öffentlichkeit. Ebenso auch was Sie beabsichtigen.

Halten Sie sich doch bitte an das geschriebene Wort, Herr IT-Anwalt Laux.

Update 1. März: De facto (achtung NICHT DE JURE) bietet SwissSign ja schon heute “verifizierte Identitäten” für die swissID an. Dafür gibt es einen Videochat/Gesichtsbild-Abgleich. Nach einem Gewinnspiel im September 2020 hätte sich die Zahl der verifizierten Identitäten multipliziert. Vielleicht müsste Herr Laux seine 2-3%-Annahme nochmals überdenken, denn die Zahl der übermittelten Gesichtsbilder ist ja wohl schon vor einem allfälligen eID-Gesetz sehr hoch.

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