Wieder keine Regulierung der grossen Plattformen. Bundesrat Rösti hat den Gesetzesentwurf erneut hinausgezögert. Kolumnist Reto Vogt zeigt kein Verständnis.
Die Credit Suisse kollabiert, Charles ist seit Kurzem König von Grossbritannien und Twitter heisst neu X. All das ist im Jahr 2023 passiert. Das Jahr, in dem der Bundesrat verkündete: «Wir streben die Regulierung der grossen Kommunikationsplattformen an.»
Tja, heute ist die Credit Suisse immer noch tot, X (leider) noch nicht und Charles zwar nicht mehr ganz taufrisch, aber immer noch König. Die Plattformregulierung hingegen bleibt auch 3 Jahre, 5 Monate und 6 Tage nach ihrer Ankündigung Zukunftsmusik. Eigentlich wäre es diese Woche so weit gewesen, aber Bundesrat Albert Rösti hat den Gesetzesentwurf kurzfristig von der Traktandenliste streichen lassen, wie der Tages-Anzeiger (Paywall) berichtet.
Inhalte
ToggleDas grosse Warten
Die Vorlage war schon im Frühjahr 2025 verschoben worden, damals wegen des Zollstreits mit den USA. Jetzt geht’s offenbar um offene Fragen zum Jugendschutz. Mindestens drei Departemente hätten Widerstand gegen Röstis Entwurf signalisiert. Wie der «Tagi» weiter schreibt, soll ein Bericht ausstehen, der die Auswirkungen von sozialen Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen abklären soll.
Im Strassenverkehr bringen wir den Kindern «Luege, lose, loufe» bei. Der Bundesrat adaptiert dieses Vorgehen auf die Politik. Er läuft nicht los, bevor er nicht ganzganzganzfest sicher ist, dass beim Überqueren des politischen Parketts auch ja nichts passiert. Nichts gegen Sicherheit, es ist wichtig, notfalls auch ein fünftes Mal nach rechts zu schauen, ob dort ein Cybertruck heranbraust.
Falsche Frage, falsches Rezept
Aber hat die Schweiz die Zeit dafür? Während der Bundesrat wartet, sammeln Meta, Tiktok und Google weiter Daten, trainieren ihre schädlichen Algorithmen und verdienen steuerfreie Milliarden. Nein, die Schweiz hat nicht die Zeit dafür. Nein, es ist nicht umsichtig, noch einen Bericht abzuwarten, noch mal nachzudenken, ob jetzt Social Media für Kinder und Jugendliche verboten werden soll. Denn erstens geht’s in der Vorlage zur Plattformregulierung gar nicht um ein Verbot, und zweitens ist das sowieso die falsche Frage.
Ein Verbot bewirkt das genaue Gegenteil von dem, was gewollt ist. Ein Verbot schützt keine Kinder, es entlässt die Konzerne aus ihrer Verantwortung. Es sagt: Die Plattformen dürfen bleiben, wie sie wollen, wir schützen unsere Kinder, indem wir sie davon fernhalten. Die richtige Frage würde lauten: Warum sind Instagram und Tiktok so gebaut, dass sie Kindern schaden? Was sich ändern muss, ist das Produktdesign, nicht das Verhalten der Kinder.
Meta diktiert
Anderswo wird das Problem angepackt. Nicht an der Wurzel zwar, aber immerhin an den Haarspitzen. Meta, der Konzern hinter Facebook, Instagram und Whatsapp, hat sich mit US-Bundesstaaten auf einen Vergleich geeinigt und einer Zahlung von fast 17 Milliarden Dollar zugestimmt. Dazu kommen kleine Anpassungen wie Zeitlimits für Minderjährige, Elternkontrollen oder nächtliches Abschalten von Benachrichtigungen. Immerhin.
Einschneidend ist das alles trotz der hohen Summe nicht. Erstens klingt die Zahl nur imposant. Tatsächlich darf Meta in Raten zahlen, und bei 60 Milliarden Jahresgewinn bleibt die Busse somit Kleingeld für den Konzern. Zweitens und viel wichtiger: Meta hat den Vergleich und damit die Regeln mitgeschrieben. Das Produktdesign – Algorithmus, endloses Scrollen, Autoplay – bleibt. Meta verändert nicht die Maschine an sich, lediglich die Knöpfe werden angepasst. Vorausgesetzt, natürlich, die Jugendlichen und Eltern finden sie.
Von gestern
Aber während Teile der USA immerhin im Kleinen etwas bewirken, zögert die Schweiz weiterhin. Die Plattformregulierung muss kommen, und die entscheidende Frage muss in den Raum: Wer soll sich ändern: die Kinder oder Instagram? Für mich ist die Antwort klar. Ich fürchte, dass die Politik den einfacheren Weg geht. Kindern etwas wegzunehmen, ist bedeutend leichter, als grosse Konzerne in die Schranken zu weisen.
Und, diese Klammerbemerkung muss noch sein, die Vorlage stammt aus der Zeit, als es die Credit Suisse gab, Königin Elisabeth lebte und Twitter zwitscherte. Im Gesetz fehlen zum Beispiel generative KI oder der Umgang mit Deepfakes explizit. Also selbst wenn Rösti die Vorlage in der nächsten Sitzung traktandiert, sie hätte massive Lücken. Das geplante Gesetz regelt einen Zustand von gestern und lässt die Herausforderungen von morgen ungeregelt.


2 Kommentare
Sehr guter Artikel.