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Schweizer Universitätsspitäler klagen gegen Microsoft

Die Zeiten sind „hart“ für Microsoft. So droht dem Tech-Giganten aus Redmond eine Klage aus der EU, trotz der Zusicherung Microsoft Teams aus dem Produktebündel zu entfernen und damit das Softwarepaket günstiger anzubieten. Offenbar hat die Kommission noch eine Liste von weiteren Beanstandungen vorgebracht, in der fairer Wettbewerb und Konsumentenschutz nicht gewährleistet wird.

Uns wurde vor einiger Zeit ein Dokument zugespielt, welches einige brisante Informationen enthält zum „Innenleben“ einiger Institutionen, die nun ihre Infrastruktur vollumgänglich dem Konzern Microsoft anvertrauen werden. In diesem Expertenbericht der Suebo Informatik werden Optionen und Aspekte für den Einsatz von Microsoft 365 für den Kanton Bern diskutiert, konkret: für work@BE, also dem workplace-Programm, das die Bedag Informatik zusammen mit dem KAIO Amt für Informatik Bern umsetzen wird. Gemeint ist damit den digitalen Arbeitsplatz für die Kantonsangestellten (Infrastruktur, Kommunikationstools, Dokumentenablagen, Kollaborationstools etc).

Dabei lautete die Frage nicht: Microsoft oder nicht Microsoft?

Sondern Microsoft mit Gateway-Lösung oder nicht?

Zu diesem Thema werden wir auf DNIP.ch in weiteren Beiträgen noch vertiefter eingehen.

Doch nun zum Aufhänger dieses Beitrags: In dem Dokument der Suebo Informatik ist auch ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Inselspital Bern und dem KAIO Bern dokumentiert worden. Das Inselspital Bern schien laut dem Protokoll sehr stark auf Microsoft-Linie zu sein, dies vor allem wegen den grossen Datenmengen und der Forschung, die die Spitalgruppe damit betreiben will. Eine Prüfung von Alternativen war kein Thema, das Inselspital wurde in Sachen Risikomanagement vom bekannten IT-Juristen David Rosenthal der Kanzlei Vischer beraten.

Zwar ist klar dass der medizintechnische Bereich streng isoliert (vor allem bei Maschinen, bei denen Patienten am Leben erhalten werden) und nicht an eine Cloud geschlossen wird, wie aus dem Protokoll hervorgeht. (Dieser Bereich hat einen eigenen Arbeitstitel, der jetzt aber aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden solle),

Doch für den gesamten Rest möchte das Inselspital die ganze Produktpalette von Microsoft anwenden.

M365 soll in erster Linie für den Bereich Exchange sowie den Datenaustausch im Forschungsbereich eingesetzt werden. Es wurde formal beschlossen die ganze Produktpalette von M365 einsetzen.
Der Scope ist hierzu grob definiert. Die Hauptgründe für diesen Beschluss sind einerseits der Austausch von Daten mit diversen anderen Stakeholdern (z.B. Ärzte), zum anderen sind es die Kosten. Die
Cloud-Thematik möchte wir allgemein angehen. Auch schützenswerte Daten sollen mit M365 bearbeitet werden können.

Aus dem Protokoll des Erfahrungsaustausch mit der Insel Gruppe AG

Zurzeit laufen Abklärungen dazu mit dem Berner Datenschützer, wie DNIP.ch erfahren.

„Aktuell werden keine Daten in der M365-Cloud bearbeitet. Die Insel Gruppe AG prüft den Einsatz von M365 und ist dazu in einem laufenden Vorabkontrollverfahren bei der Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern.“

Daniel Saameli, Mediensprecher Insel Gruppe

Eine weitere Passage aus dem Protokoll birgt Zündstoff: die Universitätsspitäler klagen gegen Microsoft wegen wettbewerbsverzerrenden Praktiken (Nr. 14 in unterer Tabelle).

Dies ist unseres Wissens nach eine Premiere. (die WEKO selbst prüfte bereits ob sie Verfahren gegen Big Tech-Konzerne einleiten soll, wie beispielsweise Google.)

Wir haben bei der Wettbewerbskommission WEKO nachgefragt. Hier die Antwort:

Wir können bestätigen, dass eine Klage der Universitätsspitäler gegen einen grossen Softwareanbieter bei uns eingegangen ist. Es geht um die Vergabe von Lizenzen an Universitätsspitäler. Die zu untersuchenden Fragen sind die Stellung des Softwareanbieters gegenüber den Universitätsspitälern, die der möglichen Diskriminierung dieser Partner und schliesslich die des Preises, nämlich ob dieser allenfalls unangemessen im Sinne des Kartellgesetzes ist.

Wir führen eine so genannte Marktbeobachtung durch und prüfen in diesem Rahmen die Vorbringen. Es steht uns nicht zu, in einem laufenden Verfahren Dokumente herauszugeben. Diesfalls müssen Sie sich an die Universitätsspitäler wenden.

Frank Stüssi, Vizedirektor WEKO

Welche Universitätsspitäler sind daran beteiligt? Das Universitätsspital Zürich verneinte an einer Klage beteiligt zu sein. Seit letzter Woche wissen wir auch dank Inside IT warum: Das USZ will in der Kommunikation konsequent auf Microsoft Cloud setzen (und scheint sich in den Verhandlungen mit Microsoft gefunden zu haben).

Das Inselspital Bern beabsichtigt die Einführung von M365, hat aber wie erwähnt noch keinen produktiven Einsatz. Man wolle „usanzgemäss“ keine Stellungnahme zu allfälligen Klagen. Im obigen Protokollausschnitt steht nur, dass Inselspital plane dabei mitzuwirken.

Die Universitätsspitaler Basel, Lausanne und Genf bestätigten die Klage und schoben den Ball bezüglich Stand des Verfahrens wieder an die WEKO zurück:

Danke für die Nachfrage. In dieser Sache ist aktuell ein Verfahren hängig bei der WEKO. Zu einem laufenden Verfahren können wir keine Aussage mache. Wir verweisen Sie gerne an die WEKO für weitere Auskünfte.

Caroline Johnson, Mediensprecherin Universitätsspital Basel

Auch Microsoft Schweiz selbst bestätigte das Verfahren:

„Guten Tag Frau Fichter. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt den Sachverhalt nicht kommentieren möchten. Herzlich Marsel Szopinski

Antwort des Mediensprechers Microsoft Schweiz

Die Klage baut gemäss dem Subero-Protokoll auf dem SIK-Vertrag (2022-2025) auf, genauer: dem „Rahmenvertrag SIK der Digitalen Verwaltung Schweiz mit Microsoft betreffend schweizerischen Gerichtsstand und schweizerisches Recht für Datenschutzbelangen“

DNIP.ch hat diesen Rahmenvertrag – der für öffentliche Institutionen der Schweiz (und bundesnahe Betriebe) gilt – über Umwege erhalten. Er baut im Wesentlichen auf der Vorgängervertrag von 2019 auf.

Hier sind die Neuerungen im Wortlaut:

  • Die Rabattierung wurde überarbeitet; es erfolgt keine Unterscheidung mehr zwischen Komponenten- und Plattform EA. Stattdessen werden neu on-premise Produkte und Onlinedienste unterschiedlich rabattiert
  • Zusätzlicher spezieller Preisnachlass für Microsoft 365 E5/F5 und Power Apps Dienste
  • Einführung der Microsoft Azure Konsumzusage (MACC) und damit Rabattierung auf Azure-Diensten
  • Die Rabatte werden im Falle einer verspäteten Verlängerung reduziert
  • Die für einen Beitritt benötigte Gesamtzahl qualifizierter Benutzer/Geräte wurde angepasst
  • Erweiterung der SIK-Datenschutzbestimmungen von 2020

Wir publizieren alle Ausschnitte aus dem Vertrag, die sich um das Thema Lizenzen drehen. (Wissende DNIP-Leser:innen sollen sich bitte melden für die Interpretations- und Lesehilfe, vor allem für Begriffe TrueUp etc. Meine ThreemaID: https://threema.id/3NTZN3ZU).

Interessant scheinen uns vor allem die gewährten Rabatte bei dem Bezug der Azure Cloud.

Und hier noch der Ausschnitt zu Rabattierung, die direkt an Microsoft Azure-Bezüge verknüpft ist:

Was also genau inhaltlich und materiell in der Klage der Universitätsspitäler drinsteht, wissen wir nicht. Gut möglich erhielten die Universitätsspitäler nicht die ihnen zustehenden Rabatte gemäss SIK-Rahmenvertrag oder haben andere Bedürfnisse bezüglich der Zahl der Benutzer:innen und Geräte oder möchten mehr on premise nutzen…

Oder sie möchten die Microsoft-Produkte auf einer anderen Cloud-Infrastruktur als Azure laufen lassen, was eher unwahrscheinlich ist. Wäre dies aber doch der Fall, würde sich der Kreis wieder zu Europa schliessen. Denn die europäischen Cloud-Provider und damit Konkurrenten von Microsoft klagen ebenfalls in der EU gegen den Big Tech-Giganten, auch zum Thema Lizenzbedingungen.

For customers who use a licensing system outside of Microsoft’s cloud infrastructure known as Azure, these products would be much more expensive. The plaintiffs also point to other, more technical, barriers that prevent the US company’s software from functioning optimally on other competing cloud platforms.

Euractive zum Verfahren des französischen Unternehmens OVHCloud gegen Microsoft

Jedenfalls sind wir gespannt was die Marktbeobachtung der WEKO ergeben wird.

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5 Antworten

  1. Wunderbarer Artikel mit Clickbait Potential – überissene Headline und anschliessend wenig und schlecht recherchierte Inhalte. Keine Fakten, lediglich Spekulationen – ich würde vorschlagen: Zurück auf Start!

    1. Schlecht geschlafen? Nö, stimmen ja alle Fakten, daher nix schlecht recherchiert. Wenn Sie für Microsoft arbeiten, schreiben Sie uns doch direkt:-)

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