Vogt am Freitag: Wasserzeichen

KI-Texte lassen sich dank Wasserzeichen künftig besser identifizieren. Kolumnist Reto Vogt findet: Das ist nur die halbe Wahrheit.

Seit Anfang Monat markiert Anthropic KI-generierte Texte mit einem Wasserzeichen. Wie das technisch funktioniert, hat das Magazin «Golem» hervorragend erklärt:

«Sprachmodelle wie Claude wählen bei der Texterzeugung Wort für Wort aus mehreren passenden Varianten. Sind mehrere Begriffe gleich gut geeignet, entscheidet in der Regel ein Zufallsgenerator. Beim Wasserzeichen ersetzt ein kryptografischer Schlüssel diesen Zufallsgenerator. Bedeutet: Die Wortwahl bleibt inhaltlich sinnvoll, folgt aber einem Muster, das sich mit dem passenden Schlüssel nachweisen lässt.»

Das klingt komplizierter, als es ist. Einfach gesagt bedeutet der Mechanismus, dass sich die Claude-Beteiligung an einem Text technisch einfacher beweisen lässt. Das Wort «einfacher» ist bewusst gewählt, denn eine zweifelsfreie Identifizierung des KI-Einsatzes ist auch so nicht möglich, weil nachträgliches Umschreiben oder Redigieren des Textes das Wasserzeichen wieder entfernt oder mindestens entkräftet. Indes: Wie viel Nachbearbeitung nötig ist, um die Kennzeichnung zu entfernen, ist unklar. Der Grund für die Kennzeichnung liegt übrigens im AI Act der EU, der das vorschreibt (allerdings nicht herstellerspezifisch, wie das Anthropic umgesetzt hat).

Neuer «KI-Beweis»

Das ist ein anderer Ansatz, als ihn Tools wie Pangram oder ZeroGPT verfolgen. Diese berechnen unter anderem aufgrund von Sprachmustern, wie hoch der KI-Anteil eines Textes sein könnte. Und dabei regelmässig falsch liegen. Ein technisches Wasserzeichen bettet den Nachweis bereits beim Schreiben ein. Selbst wer den KI-Vorschlag von Claude abtippt und nicht nur kopiert, übernimmt das Wasserzeichen.

Jetzt könnte man lang und breit darüber diskutieren, ob es gut oder schlecht sei, wenn die KI-Beteiligung besser als bisher nachgewiesen werden kann (Linkedin ist voll solcher Postings). Dabei geht es um ganz etwas anderes: Derzeit kann nur Anthropic den KI-Anteil ausrechnen, weil nur Anthropic die Methodik kennt. «Anthropics konkrete Implementierung und der dazugehörige Schlüssel sind nicht veröffentlicht», heisst es bei Golem.

Ansprüche könnten kommen

Und genau das macht aus dem Wasserzeichen keine technische Diskussion mehr, sondern eine rechtliche. Was meine ich damit? Aktuell lässt sich urheberrechtlich nur schützen, was menschengemacht ist. KI-Ergebnisse sind das nicht, egal, wie aufwändig der Prompt war. Das neue Wasserzeichen gibt Anthropic plötzlich die Möglichkeit, nachzuweisen, welche Texte von Claude stammen. Und damit auch den möglichen Hebel, Ansprüche geltend zu machen.

Zum Beispiel:

  • Ein Journalist schreibt mithilfe von Claude einen Artikel und publiziert diesen. Sein Medienhaus verdient Geld mit diesem Artikel. Anthropic klagt das Urheberrecht ein, weil der Text mehrheitlich von Claude stammt. Das Medienhaus muss fortan Lizenzgebühren zahlen, um den Text weiterhin zu nutzen.
  • Eine Wissenschaftlerin lässt eine Studie von Claude prüfen. Daraus entsteht ein Buch, das sich tausendfach verkauft. Anthropic klagt das Urheberrecht ein, weil der Text mehrheitlich von Claude stammt. Der Verlag muss fortan Lizenzgebühren zahlen, um das Buch weiterhin zu verkaufen.
  • Ein Unternehmen lässt sich bei Marketing-Kampagnen von Claude helfen und erzielt damit Millionenumsätze. Anthropic klagt das Urheberrecht ein, weil der Text mehrheitlich von Claude stammt. Das Unternehmen muss fortan Lizenzgebühren zahlen, um die Kampagne weiterhin auszuspielen.

Milliarden für die KI-Anbieter

Das sind nur drei Beispiele von drei Unternehmen. Rechnen wir diese hoch für weitere Unternehmen aus weiteren Branchen, aus vielen Städten und Ländern. Sollten KI-Unternehmen tatsächlich das Urheberrecht an den Outputs ihrer Tools zugesprochen erhalten, geht es um Milliarden. Vielleicht sogar täglich. Das Wasserzeichen ist der erste Schritt, diese Texte eindeutig einem Modell zuzuordnen. Was folgt, entscheiden Gerichte und Gesetzgeber.

Noch ist es eine These, dass KI-Anbieter diesen Urheberrechtsanspruch je stellen werden. Ich halte sie aber nicht für wahnsinnig steil. Das Wasserzeichen ist da, die wirtschaftlichen Anreize und die ökonomische Notwendigkeit auch. Was noch fehlt ist, eine Klage und ein:e Richter:in.

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3 Kommentare

  1. Das ist eine spannende Überlegung! Weiter gedacht würde das aber auch bedeuten: Um beweisen zu können, dass ein Text von KI XY geschrieben wurde, müsste die KI-Firma zumindest dem Gericht gegenüber die genaue Methodik des benutzten „Wasserzeichens“ offenlegen. Auch das wäre spannend!

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