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Und sie bewegt sich doch (ein bisschen)

Vielleicht mag sich die eine oder der andere noch darin erinnern wie das BAG beim Ausbruch der Corona-Pandemie leicht ins Rotieren kam da Prozesse und Formulare zum Melden von meldepflichtigen Krankheiten schlicht nicht auf eine grosse Anzahl von täglichen Meldungen ausgerichtet waren. Nicht elektronisch ausfüllbare PDF-Formulare, Datenübermittlung per Fax, Auswertung und statistische Erfassung von Hand (bzw. mit der Briefwaage), zumindest für das halbwegs digital affine Publikum wirkte das alles wie ein Echo aus vordigitalen Zeiten.

Nun, die Corona-Pandemie ist zwar nicht vorbei, aber zumindest das Meldewesen des BAG hat sich unterdessen eingespielt. Wie das BAG bereits im Februar 2022 bestätigte, erfolgen die allermeisten klinischen Befunde über das Web-Meldeportal und werden anschliessend direkt ins Datenbank-System des BAG übernommen.

Die allermeisten klinischen Befunde erreichen uns heute über das Web-Meldeportal. Die Ärzte melden nach erfolgreicher Authentisierung über ein elektronisches Formular. Die Daten werden anschliessend medienbruchfrei in unser Datenbanksystem importiert. 

Daniel Dauwalder, Mediensprecher BAG (Februar 2022)

Zwar ist das Fax-Gerät weiterhin ein rechtmässiger Meldeweg, aber die Zahl der täglich via Fax eingereichten Corona-Meldungen bewegte sich bereits im Februar nur noch in einem einstelligen Bereich. Und seine Tage sind gezählt, ist die Ablösung doch bereits in Gange:

Wir beabsichtigen jedoch zeitnahe die Meldewege, inkl. den zugehörigen juristischen und systemtechnischen Grundlagen so auszugestalten, dass Befunde zwingend auf elektronischem Weg erfolgen müssen.

Daniel Dauwalder, Mediensprecher BAG (Februar 2022)

Das tönt(e) zwar vielversprechend, aber die Mühlen in Bern scheinen langsam zu mahlen. Jedenfalls war von Digitalisierung nicht viel zu sehen, als per 20. Juli 2022 (also letzten Mittwoch) die Meldepflicht für Affenpocken-Fälle eingeführt wurde:

Screenshot vom Meldeportal des BAG, 20.7.2022

Nicht nur war als einziger Meldeweg ein PDF vorgesehen (welches von den Kantonsärzten immerhin per Mail geschickt werden konnte), sondern das verlinkte PDF-File liess sich erneut nur von Hand ausfüllen da es nicht für die elektronische Erfassung ausgelegt war. Und auch wenn sich die Zahl der Affenpocken-Erkrankungen glücklicherweise in einem überschaubaren Rahmen hält, erstaunt es trotzdem ein bisschen, dass hier Erkenntnisse aus dem Umgang mit Corona-Meldungen nach bald zweieinhalb Jahren noch immer nicht umgesetzt sind.

Immerhin hat das auch das BAG dann relativ schnell bemerkt, und bereits am nächsten Tag ein PDF aufgeschaltet welches sich nun auch elektronisch ausfüllen und dann direkt per verschlüsseltem Datei-Upload übermitteln lässt. Die Medienbrüche zwischen Kantonsarzt, BAG und Datenbank fallen dadurch weg.

Das elektronisch ausfüllbare PDF-Formular zu Affenpocken wird vom diagnostizierenden Arzt an den Kantonsärztlichen Dienst (KAD) gemeldet. Dieser übermittelt die Meldung per Datei-Upload ans BAG (Web Portal für die KAD), nicht per Fax. Der Austausch von weiteren Informationen zwischen Kantonsärztlichen Diensten und dem BAG erfolgen via verschlüsseltem Mail oder direkt im Web-Portal der KAD. 

Daniel Dauwalder, Mediensprecher BAG (22. Juli 2022)

Offen bleibt die Frage, per wann denn nun das gesamte Meldewesen elektronisch zur Verfügung stehen wird. Die entsprechende Medienmitteilung des Bundesrats bezüglich Datenmanagement im Gesundheitswesen von Anfang 2022 deutet jedenfalls eher darauf hin, dass es noch einige Zeit dauern wird.

Vielleicht setzt sich bis dann wenigstens durch, dass neue PDF-Formulare von Anfang an elektronisch bearbeitbar sind. Es wäre zumindest ein klitzekleiner Digitalisierungsschritt.

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