Das neue Zürcher Datenschutzgesetz könnte bald verfassungswidrig sein

Ein seltsam-kuriose Posse ereignete sich diese Tage im Zürcher Kantonsrat (Minute 2h Minuten 15-29).

Gut möglich verhilft diese Posse der Volksinitiative „Digitale Integrität“ zum Durchbruch, über die der Kanton Zürich abstimmen wird am kommenden Sonntag, 30. November.

In Kürze: Im Rahmen der Totalrevision des Zürcher Datenschutzgesetzes (IDG) beschliesst eine Mehrheit des Kantonsrats in der ersten Lesung, dass der Regierungsrat via Verordnung Pilotprojekte für biometrische Erkennungssysteme (also Gesichtserkennung) bewilligen kann.

Und das sogar gegen den Willen des bürgerlichen Regierungsrats, der selbst im Moment keine solchen Pilotprojekte möchte (aber offenbar auch kein explizites Verbot).

Und das notabene ein paar Tage vor der Abstimmung, in der eine solche Echtzeitüberwachung entweder via Volksinitiative oder durch den Gegenvorschlag indirekt per Verfassung verboten werden kann.

Ich habe die wichtigsten Punkte zur Volksinitiative und zum Gegenvorschlag vor ein paar Wochen zusammengefasst für die Republik.ch. Es handelt sich hierbei um eine einzigartig neue Bürgerrechtsbewegung, die es sonst nirgendwo auf der Welt gibt.

Was das aber jetzt mit dem vorgestrigen Kantonsratsentscheid zu tun hat?

Das hängt vielleicht davon ab, welche Variante am Sonntag durchkommen wird.

Gewinnt bei der Stichwahl die Initiative, wäre das IDG sicherlich illegal – und vermutlich viele andere Gesetze zur Strafverfolgung ebenfalls.

Denn damit hätten Zürcher Einwohner:innen ein Recht darauf, „nicht überwacht, vermessen und analysiert“ zu werden. Das ist de facto ein Verbot der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (und der Videokameras per se). Genau das wollte der Kantonsrat gestern aber nicht.

Ich zitiere aus der guten NZZ-Zusammenfassung der Ratsdebatte:

„Ganz anders sahen das die bürgerliche Parteien. «Was nützt es, Technologien zu haben, sie aber nicht ausprobieren zu dürfen?», fragte Susanne Brunner (SVP). Es gehe bei der Gesichtserkennung um die öffentliche Sicherheit – sie pauschal zu verbieten, schade der gesetzestreuen Bevölkerung und sei ausserdem technologiefeindlich.

Auch Fabian Müller (FDP) argumentierte, KI-gestützte Möglichkeiten zur Gesichtserkennung seien weltweit im Vormarsch. Dieser Entwicklung könne sich der Kanton Zürich nicht verschliessen. Ein Technologieverbot bringe nichts. Es sei ausserdem überzogen, vor flächendeckender Überwachung zu warnen – eine solche bedürfe auch ohne Verbot einer klaren gesetzlichen Grundlage.“

Wie absurd diese Aussagen sind, darauf muss ich nicht weiter eingehen (es gibt auch Atomwaffen – will die Schweiz diese denn auch „ausprobieren“?!).

Noch absurder ist, wie dieses Thema in 15 Minuten abgehandelt wurde, als ginge es um irgendeinen Kredit für ein Schulhaus.

Doch für mich stellt sich die Frage, was nun bei Annahme des Gegenvorschlags passiert.

Denn dieser postuliert ein Recht darauf, nicht permanent überwacht, vermessen und analysiert zu werden.

Benjamin Krähenmann von den Grünen, der am Gegenvorschlag mitgearbeitet hat, sagt dazu: Die Formulierung ziele darauf ab, dass es räumlich und zeitlich klar begrenzte Möglichkeiten der Überwachung gibt – zum Beispiel bei Grossanlässen, um die Sicherheit der Besucher:innen zu gewährleisten. Mit einer solchen zeitlich begrenzten Überwachung sei aber ganz bestimmt nicht automatisierte Gesichtserkennung gemeint. Er wollte vorgestern mit einem Verbot die klare rote Linie gesetzlich verankern – und unterlag im Kantonsrat.

Aus der Debatte geht hervor: Für die linken Kantonsrätinnen, die die Initiative „Digitale Integrität“ ablehnten, aber für den Gegenvorschlag kämpften, ist die Einführung von Gesichtserkennungstechnologie grundsätzlich ausgeschlossen. Und schon gar nicht sollen Pilotprojekte via Verordnung eingeführt werden.

Eine andere Interpretation des Gegenvorschlags hat das Initiativkomitee, bestehend aus den Zürcher Piraten und der neuen Partei Digitale Integrität.

Die Zürcher Piraten weisen darauf hin, dass der Gegenvorschlag so formuliert ist, dass man sich eben nicht die ganze Zeit daran halten müsse. Aus der Medienmitteilung von Montag:

„Nicht permanent“ ist derart vage, dass übertrieben gesagt selbst 5 Sekunden ohne Überwachung am Tag schon genügen würden, um nicht darunterzufallen.

Selbes gilt auch für das Recht, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden, das darauf reduziert wird, dass Beurteilungen 

– nicht ausschliesslich (durch Maschinen)
– in einem begrenzten Anwendungsbereich (wenn es Grundrechte betrifft)
– und meistens von einer natürlichen Person durchgeführt werden sollen (aber auch dann mithilfe von Maschinen).

Die Piraten weisen damit auf einen weiteren Punkt hin: Die zweite Bestimmung in der Volksinitiative – das Recht, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden – würde ebenfalls den Einsatz einer permanent aktiven Gesichtserkennungstechnologie, die ununterbrochen Videobilder analysiert, verunmöglichen. Ein solches Recht steht auch im Gegenvorschlag, jedoch in abgeschwächter Form.

Darin steht: „Entscheide, die die verfassungsmässigen Grundrechte einschränken, sind IN DER REGEL von einer natürlichen Person und nicht ausschliesslich durch einen Algorithmus zu treffen.“

Die Partei „Digitale Integrität Schweiz“ erachtet den Gegenvorschlag ebenfalls als No-Go, weil er zu viele Ausnahmen erlaubt und insgesamt zu abgeschwächt ist.

Auch die wichtigste netzpolitische Stimme des Landes, die Digitale Gesellschaft, findet deutliche Worte zum Entscheid des Kantonsparlaments. Sie empfiehlt nun sogar explizit die Volksinitiative und den Gegenvorschlag zur Annahme, um den vorgestrigen Entscheid zu „korrigieren“.

Aus der heutigen Stellungnahme:

Wir hoffen, dass die Stimmbevölkerung auf diesen Vertrauensbruch schon am kommenden Abstimmungssonntag mit einem Ja zur Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» oder mindestens mit einem Ja zum Gegenvorschlag reagiert. In jedem Fall erwarten wir, dass der Kantonsrat und ansonsten später die Bevölkerung den heutigen Fehlentscheid korrigiert. 

Die Digitale Gesellschaft setzt sich seit Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für ein Verbot von biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ein. In der Schweiz steht eine breite Koalition dafür ein, dass diese Technologie in einer freien und demokratischen Gesellschaft nicht eingesetzt werden darf.

80 % der politisch Aktiven aus allen Parteien befürworten ein Verbot von biometrischer Gesichtserkennung, wie eine Befragung von 2023 zeigt. In den letzten Jahren haben sich zahlreiche kantonale und kommunale Parlamente dafür ausgesprochen, biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum zu verbieten.“

Allgemein tanzt der Zürcher Kantonsrat aus der Reihe. Der Trend beim Thema Gesichtserkennung bewegt sich dank intensiver Kampagnenarbeit der digitalen Zivilgesellschaft in der Schweiz nämlich in die entgegengesetzte Richtung.

Insgesamt haben 8 Städte und Kantone biometrische Erkennung im öffentlichen Raum explizit VERBOTEN.

Wie bekannt ist, wird das Thema Gesichtserkennung im öffentlichen Raum kantonal geregelt, entweder über Polizeigesetze oder Datenschutzgesetze.

Eine hilfreiche Zusammenstellung liefert AlgorithmWatch Schweiz (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Das Verbot von automatisierter Gesichtserkennung in der Schweiz gehört zu ihren Schwerpunktthemen; gemeinsam mit der Digitalen Gesellschaft fordert AlgorithmWatch Schweiz ein nationales Verbot.

Hier eine Übersicht, welche Kantone und Gemeinden bereits ein Verbot für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum beschlossen haben:

KategorieAuf GemeindeebeneAuf kantonaler Ebene
Vorstösse wurden angenommenStadt Zürich: Postulat 2021/451 und Motion 2021/450

Stadt St-Gallen: Motion

Stadt Lausanne: Regulierungsentwurf; Regulierungsentwurf;

Postulat Stadt Luzern:

Motion Stadt Genf: Motion M1659
Kanton Basel-Stadt : Anzug 22.5022 (nur Postulat – Kein Verbot)

Kanton Basel-Landschaft: Motion 2023/205 Kanton Genf Motion 2891
Vorstösse sind in Bearbeitung im Parlament
Kanton Zürich: kantonale Behördeninitiative Stadtparlament Winterthur 2023.30
Vorstösse abgelehntKreuzlingen: MotionKanton Zürich: Motion 2022/1473

Ich bin gespannt, wie der Abstimmungssonntag ausfallen wird und wie sich später – erst im nächsten Jahr – die Schlussabstimmung zum IDG gestalten wird.

Sollte eine der beiden Varianten angenommen werden, was sehr wahrscheinlich ist, könnte der Kantonsrat vielleicht schon vorher über die Bücher gehen. Andernfalls droht dem neuen Datenschutzgesetz der Totalausfall, weil es gegen die Verfassungsrechte der Zürcher:innen verstossen würde.

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