Vogt am Freitag: Urne

Was wir aus dem E-Voting-Debakel in Basel lernen können, weiss Kolumnist Reto Vogt.

Der Kanton Basel-Stadt hat die richtigen Lehren aus dem E-Voting-Debakel vom vergangenen Wochenende gezogen: Er pausiert die Stimmabgabe über den elektronischen Kanal bis Ende 2026.

Was war passiert? 2048 Stimmen konnten bei den Abstimmungen nicht gezählt werden, weil der USB-Stick nicht funktionierte, mit dem die digitalen Urnen entschlüsselt werden sollten. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man fast lachen. Und zwar zweimal:

  1. Wenn das E-Voting-System der Post schon nicht zickt, dann ist es ein USB-Stick. Die Schweiz hat Jahrzehnte und zig Millionen Franken investiert, um die sicherste digitale Wahlinfrastruktur der Welt zu bauen . Und scheitert an einem Stück Hardware, das man für fünf Franken aus der Grabbelkiste zieht.
  2. Die Zahl 2048 an sich. Ist sie Zufall? Wahrscheinlich schon. Aber in Zusammenhang mit einem IT-Problem hat sie einen merkwürdigen Beigeschmack. Für einen normalen Menschen ist die Zahl 1000 eine runde Sache. Für Computer (und Informatiker:innen) ist 1000 eine völlig krumme, unbedeutende Zahl. Die «runden» Zahlen im digitalen Universum sind Zweierpotenzen wie 1024 (210), 2048 (211) oder 4096 (212). Wenn nun genau 2048 Stimmen auftauchen, wirkt das für einen IT-Profi so, als liege die Ursache dafür tiefer. Denn sie ist das digitale Äquivalent dazu, wenn bei einer Wahl exakt 2000 Personen abgestimmt hätten. Das ist also schon fast zu perfekt, um wahr zu sein.

Was ist in der Folge passiert? Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat entschieden, eine externe Analyse zu den Umständen und Ursachen des Vorfalls in Auftrag zu geben. Und die Staatsanwaltschaft leitete wegen eines Anfangsverdachts auf ein allfälliges Offizialdelikt ein Strafverfahren ein. Zudem hat die Kriminalpolizei Hinweise gefunden, die den Verdacht der Wahlfälschung begründen würden.

Das Warten auf den Stick

Was bei den Untersuchungen rauskommt, müssen wir abwarten. Ich tippe übrigens auf: «Nichts.» Aber darum geht es nicht. Das Hauptproblem ist, dass diese Untersuchungen überhaupt nötig sind. Demokratie lebt vom Vertrauen. Dieses Mal hat der Kanton Basel-Stadt (sowie sämtliche E-Voting-Befürworter:innen) Glück gehabt, dass die 2048 fehlenden Stimmen bei den Abstimmungen keinen Unterschied gemacht haben. Ja, es war nichts anderes als Glück. Bei einer entsprechend knappen Abstimmung wären die Resultate auf Wochen hinaus nicht festgestanden. Beschwerden, Wiederholungen, Rechtsgutachten – und mittendrin 2048 Stimmen, die irgendwo in einer verschlüsselten Urne auf einen USB-Stick warten.

Demokratie funktioniert nicht nach dem Prinzip Hauptsache-das-Resultat-stimmt. Wer seine Stimme abgibt, muss davon ausgehen können, dass sie zählt. Wird das nicht mehr gewährleistet, haben wir ein grosses Problem. Dementsprechend ist es nichts als richtig, dass eine betroffene Bürgerin eine Abstimmungsbeschwerde prüft, weil ihre Stimme nicht gezählt hat.

Wo ist der Mehrwert?

Womit wir bei der eigentlichen Frage sind: Wozu das alles? E-Voting hat eine legitime Daseinsberechtigung für zwei Gruppen. Erstens Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, deren Abstimmungsunterlagen in New York oder Lagos ankommen, wenn die Frist längst abgelaufen ist. Und zweitens Menschen mit bestimmten Behinderungen, für die der Gang zur Urne oder das Ausfüllen eines Formulars keine Selbstverständlichkeit ist.

Beides sind echte Probleme, die eine digitale Lösung verdienen. Für alle anderen? Nein, danke.

Demokratie ohne Usability-Probleme

Die Schweizer Demokratie hat keine Usability-Probleme, die E-Voting lösen müsste. Der Postweg funktioniert. Die Abstimmungslokale stehen allen offen. Die Stimmbeteiligung ist seit Jahren stabil. Und kein seriöses Institut hat je belegt, dass E-Voting mehr Menschen an die Urnen bringt.

Was (flächendeckendes) E-Voting hingegen tatsächlich bringt, sind Probleme. Was wir damit verlieren können, ist bedeutend grösser als der mögliche Gewinn.

In die Urne gehören nicht nur Stimmzettel, sondern auch E-Voting – und zwar eingeäschert.

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2 Kommentare

  1. Ging mir auch so. Als ich die Zahl 2048 las, nahm ich diese als „runde“ Zahl war.
    Heinz – Wirtschaftsinformatker – beruflich ein bisschen deformiert 😃

  2. Die Stimmrechtsvertretung in der Aktionärsdemokratie beweist: transparente Mitbestimmung funktioniert reibungslos. Dieses Modell lässt sich auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und auf Menschen mit bestimmten Behinderungen übertragen. Mit klaren Regeln ermöglicht es für diese Stimmberechtigten einfache Partizipation – ganz ohne E-Voting. Es bleibt nichts übrig, das den riesigen Aufwand für E-Voting rechtfertigen würde im Vergleich mit kaum Nutzen und erheblichen Risiken.

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