Der Kanton Bern will 6 Millionen Briefe digital verschicken. Problematisch daran ist nicht nur das Vorhaben an sich, findet Kolumnist Reto Vogt.
Mein Heimatkanton tut sich schwer mit IT-Projekten. Das prominenteste Beispiel spielt sich aktuell bei der Ausgleichskasse ab, sie ist ein Millionengrab. Auch im schulischen Umfeld, bei der Kantonspolizei und beim Sozialdienst haben sich die (Stadt-)Berner die Finger verbrannt (bzw. die eine oder andere Tausendernote).
Ist es nun unfair, vom einen aufs andere zu schliessen und zu orakeln, dass das neuste Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist? Ein bisschen vielleicht schon. Aber die Schlagzeile – Kanton Bern will künftig digitale Briefe versenden – liess zumindest meine Fantasie aufleben. Ich sehe folgende Schlagzeilen vor dem geistigen Auge:
- Juni 2026: «Projekt digitale Briefpost verzögert sich wegen Einsprachen»
- März 2027: «Wo sind die digitalen Briefe? Steuererklärungen in Bern verschwunden»
- Juni 2027: «Steuererklärungen aufgetaucht, leider beim falschen Kanton»
- September 2027: «Kanton Bern setzt Projekt digitale Briefpost vorübergehend aus»
- Februar 2029: «Kanton Bern kehrt zum Papierbrief zurück – nach sorgfältiger Evaluation»
Aber genug der Häme, kehren wir zurück zu den Fakten: Der Kanton Bern will künftig sechs Millionen Sendungen pro Jahr digital verschicken. Für dieses Vorhaben hat die zuständige Behörde in einer Marktabklärung acht Anbieter geprüft und einen davon ausgewählt. In diesem sogenannten Request for Information (RFI) sollte geklärt werden, ob eine öffentliche Ausschreibung möglich und sinnvoll ist. Dieser sollte nicht nur für den Kanton Bern gelten, sondern auf eine «potenziell landesweite Nachfrage». Es geht also um viel Geld.
And the Winner is…
Beim ausgewählten Anbieter handelt es sich um die Schweizerische Post. Es gebe zu dessen System schon funktionell keine angemessene Alternative. Zu diesem Schluss kam das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (Kaio) selbst und erlaubte sich aufgrund der eigenen Einschätzung, nicht nur auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu verzichten, sondern – zack! – den Auftrag gleich freihändig an die Post zu vergeben. «Gäbig», sagen wir Berner mit einem Schuss Ironie zu diesem Vorgehen.
«Gäbig» ist an der Geschichte noch eine weitere Perspektive: Der Dienst der Post ist seit 1. April 2026 Teil der postalischen Grundversorgung. Wer definiert hat, was zur Grundversorgung gehört? Der Gesetzgeber. Auf wessen «Antrag»? Das darf man sich denken. Die Post hat sich damit einen regulatorischen Burggraben gezogen, der ihr Konkurrenten vom Leib hält und gleichzeitig den Behörden als Argument dient, die freihändige Vergabe zu rechtfertigen. Ein gelber Teppich, der für private Anbieter nicht zugänglich ist.
Teuer ist nicht die Prüfung…
Wettbewerb funktioniert eigentlich so: Mehrere Anbieter konkurrieren, der Beste oder Günstigste gewinnt. Was in Bern stattgefunden hat, sieht anders aus: Ein Anbieter definiert mit, was die Anforderungen sind. Und, Überraschung, erfüllt sie dann als einziger. Für den Auftragswert von 3,8 Millionen Franken über fünf Jahre hat niemand mehr geprüft, ob das wirklich Benötigte auch günstiger ginge.
Das ist nicht per se als Kritik an der Post zu verstehen. Vielleicht ist ihr Dienst tatsächlich der beste (oder einzige) für den Versand digitaler Briefe. Aber darum geht’s mir nicht: Auch die besten Unternehmen sollten sich dem Wettbewerb stellen müssen. Vor allem dann, wenn ihre wichtigste Kundschaft der Staat ist, der im Interesse der Steuerzahlenden handeln sollte.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kostet wenig. Aber ihr Fehlen kann teuer werden. Wir Berner wissen das.
Vogt macht Ferien. Die nächste Kolumne erscheint am 1. Mai.

